Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
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nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
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mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
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durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
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nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.