(SchuhmAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin

Ausfertigungsdatum: 11.03.2004


Anlage SchuhmAusbV 2004 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 448 - 451)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitlicher Richtwert in Wochen im
1.-18. Monat19.-36. Monat
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 5)a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen8 
b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Bedienungsanleitungen, Fachzeitschriften und Fachbücher
c)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, arbeitsablauftechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
f)Zeitaufwand abschätzen
g)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
h)Aufgaben im Team planen und durchführen
6Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 6)a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten8 
b)gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
c)Daten pflegen und sichern
7Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 7)a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen8 
b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
d)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
e)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
8Kundenbetreuung und -beratung (§ 4 Nr. 8)a)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheit achten10 
b)Gespräche zielgruppenorientiert und situationsgerecht führen
c)Kunden unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und der Produktbeschaffenheit beraten
d)betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Kundenwünschen prüfen und Kunden informieren
e)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden 8
f)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informieren
g)Kunden auf Fehlbildungen der Füße hinweisen
9Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 9)a)Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen unterscheiden7 
b)Materialien, Werk- und Hilfsstoffe lagern
c)Materialien, Werk- und Hilfsstoffe auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen
10Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden (§ 4 Nr. 10)a)Schuhbodenmaterialien auswählen und zuschneiden15 
b)Schuhbodenbefestigungsarten unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes auswählen
c)Schuhbodenmaterialien manuell und maschinell aufrauen, schärfen und fräsen
d)Schuhbodenmaterialien manuell und maschinell schleifen, bimsen und ausputzen
e)Einzelteile durch Kleben, Nageln und Nähen zu Schuhböden zusammenfügen
f)Sohlen bearbeiten, insbesondere durch Trennen, Aufrauen und Zuschneiden
g)Sohlen und Absätze anbringen, bearbeiten und mit anderen Materialien verbinden
h)Kunststoffe und Verbundwerkstoffe bearbeiten
i)Zwickeinschlag und Rahmen an Sohlen befestigen, Gelenkfedern und Armierungsplatten einsetzen 5
11Durchführen von Reparaturarbeiten (§ 4 Nr. 11)a)Reparaturarbeiten an Sohlen und Absätzen durchführen18 
b)Verschleißteile austauschen und dem übrigen Schuh anpassen
c)Obermaterialien längen und weiten, insbesondere mit Leisten
d)Schuhe reinigen, färben und auffrischen
e)Schäfte reparieren, insbesondere durch Futterreparaturen; Decksohlen sowie Riester und Unterstepper einbringen
12Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen (§ 4 Nr. 12)a)Schaftmodelle und Schafteinzelteile entsprechend den Anforderungen entwerfen 14
b)Obermaterialien, insbesondere aus Leder und Futtermaterialien, auswählen
c)Schaftteile ausfellen, schärfen, buggen und zusammenfügen

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Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen (§ 4 Nr. 13)a)Einzelteile vorbereiten, insbesondere Brandsohlen aufbringen, Kappenmuster anfertigen, Kappen ausschneiden und rangieren, Gelenkstücke einlegen und ausballen 23
b)Schäfte unter Berücksichtigung der Schuhart zwicken
c)Rahmen einstechen, einkleben und einbinden
d)Langsohlen aufrichten und befestigen
e)Einzelteile in verschiedenen Nähtechniken zusammennähen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rahmenlage
f)Schuhgelenke gestalten
g)Absätze aufbauen, insbesondere Anschläge unter Berücksichtigung der Absatzstellung bearbeiten
h)Schnitt machen, Böden ausputzen sowie Naturausputz durchführen
i)Schuhe ausleisten und polieren
14Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane (§ 4 Nr. 14)a)Aufbau und Funktion der Stütz- und Bewegungsorgane, insbesondere der Füße, Beine und Becken, beurteilen 8
b)Bedeutung von Muskulatur, Blutgefäßen und Nervensystem für den Bewegungsablauf berücksichtigen
c)biomechanische Vorgänge unter Beachtung der Lotstellung beurteilen, insbesondere in der Schrittabwicklung
d)Fehlbildungen der Füße und Beinlängendifferenzen auf funktionelle Beeinträchtigung beurteilen und bei Arbeiten am Schuh berücksichtigen
15Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen (§ 4 Nr. 15)a)Fuß- und Beinuntersuchungen durchführen, Messpunkte festlegen 14
b)Trittspuren herstellen
c)Fußmaße auf Leisten übertragen
d)Leisten-Kopien herstellen
e)fußgerechte Zurichtungen an Konfektionsschuhen anfertigen
f)Fußbettungen anfertigen
16Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 16)a)Ziele, Aufgaben und Instrumente der qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden4 
b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen 6
c)Arbeits- und Betriebsabläufe im Hinblick auf Kundenorientierung analysieren und bewerten, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung ergreifen