Ausfertigungsdatum: 11.03.2004
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 448 - 451)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | Zeitlicher Richtwert in Wochen im | ||
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1.-18. Monat | 19.-36. Monat | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | ||||
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | ||||
d) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | ||||
e) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||||
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären | ||||
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||||
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | ||
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen | ||||
4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |||
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||
5 | Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 5) | a) | Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen | 8 | |
b) | Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Bedienungsanleitungen, Fachzeitschriften und Fachbücher | ||||
c) | Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen | ||||
d) | Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, arbeitsablauftechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten | ||||
e) | Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden | ||||
f) | Zeitaufwand abschätzen | ||||
g) | Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen | ||||
h) | Aufgaben im Team planen und durchführen | ||||
6 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 6) | a) | Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten | 8 | |
b) | gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||||
c) | Daten pflegen und sichern | ||||
7 | Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 7) | a) | Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen | 8 | |
b) | Handwerkzeuge handhaben und instand halten | ||||
c) | Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden | ||||
d) | Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten | ||||
e) | Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen | ||||
8 | Kundenbetreuung und -beratung (§ 4 Nr. 8) | a) | Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheit achten | 10 | |
b) | Gespräche zielgruppenorientiert und situationsgerecht führen | ||||
c) | Kunden unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und der Produktbeschaffenheit beraten | ||||
d) | betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Kundenwünschen prüfen und Kunden informieren | ||||
e) | fremdsprachige Fachbegriffe anwenden | 8 | |||
f) | Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informieren | ||||
g) | Kunden auf Fehlbildungen der Füße hinweisen | ||||
9 | Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 9) | a) | Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen unterscheiden | 7 | |
b) | Materialien, Werk- und Hilfsstoffe lagern | ||||
c) | Materialien, Werk- und Hilfsstoffe auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen | ||||
10 | Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden (§ 4 Nr. 10) | a) | Schuhbodenmaterialien auswählen und zuschneiden | 15 | |
b) | Schuhbodenbefestigungsarten unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes auswählen | ||||
c) | Schuhbodenmaterialien manuell und maschinell aufrauen, schärfen und fräsen | ||||
d) | Schuhbodenmaterialien manuell und maschinell schleifen, bimsen und ausputzen | ||||
e) | Einzelteile durch Kleben, Nageln und Nähen zu Schuhböden zusammenfügen | ||||
f) | Sohlen bearbeiten, insbesondere durch Trennen, Aufrauen und Zuschneiden | ||||
g) | Sohlen und Absätze anbringen, bearbeiten und mit anderen Materialien verbinden | ||||
h) | Kunststoffe und Verbundwerkstoffe bearbeiten | ||||
i) | Zwickeinschlag und Rahmen an Sohlen befestigen, Gelenkfedern und Armierungsplatten einsetzen | 5 | |||
11 | Durchführen von Reparaturarbeiten (§ 4 Nr. 11) | a) | Reparaturarbeiten an Sohlen und Absätzen durchführen | 18 | |
b) | Verschleißteile austauschen und dem übrigen Schuh anpassen | ||||
c) | Obermaterialien längen und weiten, insbesondere mit Leisten | ||||
d) | Schuhe reinigen, färben und auffrischen | ||||
e) | Schäfte reparieren, insbesondere durch Futterreparaturen; Decksohlen sowie Riester und Unterstepper einbringen | ||||
12 | Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen (§ 4 Nr. 12) | a) | Schaftmodelle und Schafteinzelteile entsprechend den Anforderungen entwerfen | 14 | |
b) | Obermaterialien, insbesondere aus Leder und Futtermaterialien, auswählen | ||||
c) | Schaftteile ausfellen, schärfen, buggen und zusammenfügen | ||||
13 EUR EUR | Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen (§ 4 Nr. 13) | a) | Einzelteile vorbereiten, insbesondere Brandsohlen aufbringen, Kappenmuster anfertigen, Kappen ausschneiden und rangieren, Gelenkstücke einlegen und ausballen | 23 | |
b) | Schäfte unter Berücksichtigung der Schuhart zwicken | ||||
c) | Rahmen einstechen, einkleben und einbinden | ||||
d) | Langsohlen aufrichten und befestigen | ||||
e) | Einzelteile in verschiedenen Nähtechniken zusammennähen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rahmenlage | ||||
f) | Schuhgelenke gestalten | ||||
g) | Absätze aufbauen, insbesondere Anschläge unter Berücksichtigung der Absatzstellung bearbeiten | ||||
h) | Schnitt machen, Böden ausputzen sowie Naturausputz durchführen | ||||
i) | Schuhe ausleisten und polieren | ||||
14 | Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane (§ 4 Nr. 14) | a) | Aufbau und Funktion der Stütz- und Bewegungsorgane, insbesondere der Füße, Beine und Becken, beurteilen | 8 | |
b) | Bedeutung von Muskulatur, Blutgefäßen und Nervensystem für den Bewegungsablauf berücksichtigen | ||||
c) | biomechanische Vorgänge unter Beachtung der Lotstellung beurteilen, insbesondere in der Schrittabwicklung | ||||
d) | Fehlbildungen der Füße und Beinlängendifferenzen auf funktionelle Beeinträchtigung beurteilen und bei Arbeiten am Schuh berücksichtigen | ||||
15 | Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen (§ 4 Nr. 15) | a) | Fuß- und Beinuntersuchungen durchführen, Messpunkte festlegen | 14 | |
b) | Trittspuren herstellen | ||||
c) | Fußmaße auf Leisten übertragen | ||||
d) | Leisten-Kopien herstellen | ||||
e) | fußgerechte Zurichtungen an Konfektionsschuhen anfertigen | ||||
f) | Fußbettungen anfertigen | ||||
16 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 16) | a) | Ziele, Aufgaben und Instrumente der qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden | 4 | |
b) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen | 6 | |||
c) | Arbeits- und Betriebsabläufe im Hinblick auf Kundenorientierung analysieren und bewerten, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung ergreifen |