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(SchuhfIndMeistPrV 2013)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Schuhfertigung und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Schuhfertigung


Ausfertigungsdatum: 13.02.2013

Stand: Geändert durch Art. 35 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
§ 5 Handlungsspezifische Qualifikationen
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 6) Muster
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 6) Muster

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