Schuhfertigerausbildungsverordnung (SchuhfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin

Ausfertigungsdatum: 28.02.2017


§ 11 SchuhfAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Schuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.