| 1 | Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
 | 
                        a)
                            Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden | 8 |  |  | 
            
                | 
                        b)
                            Rechte von Personen und Institutionen beachtenc)
                            Gefährdungssituationen rechtlich bewertend)
                            Rechtsverstöße erkennen und beurteilen |  | 10 |  | 
            
                | 2 | Sicherheitsdienste (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
 |  |  | 
            
                | 2.1 | Sicherheitsbereiche (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
 | 
                        a)
                            Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnenb)
                            Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche beschreiben und Schnittstellen darstellenc)
                            Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten | 4 |  |  | 
            
                | 2.2 | Arbeitsorganisation; Informations- und
 Kommunikationstechnik
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
 | 
                        a)
                            Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzenb)
                            Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzenc)
                            Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwendend)
                            Daten sichern und pflegene)
                            Regelungen zum Datenschutz anwendenf)
                            Dienst- und Arbeitsanweisungen beachteng)
                            Dokumentationen anfertigen, beim Melde- und Berichtswesen mitwirken | 5 |  |  | 
            
                | 2.3 | Qualitätssichernde Maßnahmen
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
 | 
                        a)
                            Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements berücksichtigenb)
                            qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragenc)
                            den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtigen |  | 2 |  | 
            
                | 3 | Kommunikation und Kooperation
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
 |  |  | 
            
                | 3.1 | Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1)
 | 
                        a)
                            Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und gegenseitige Informationen gewährleistenb)
                            Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten aufzeigenc)
                            interne und externe Kooperationsprozesse beachten, Kommunikationswege nutzen | 2 |  |  | 
            
                | 
                        d)
                            Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachtene)
                            Auswirkungen von Information und Kommunikation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten |  | 2 |  | 
            
                | 3.2 | Kundenorientierte Kommunikation
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2)
 | 
                        a)
                            über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informierenb)
                            Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen | 3 |  |  | 
            
                | 
                        c)
                            Auswirkungen von Information und Kommunikation mit dem Kunden auf den Geschäftserfolg berücksichtigend)
                            Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegene)
                            Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht anwendenf)
                            Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerden weiterleiten |  | 4 |  | 
            
                | 4 | Schutz und Sicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
 | 
                        a)
                            Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführenb)
                            Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleitenc)
                            Sicherheitsbestimmungen anwendend)
                            Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren | 10 |  |  | 
            
                | 
                        e)
                            Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleitenf)
                            Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Brandschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiteng)
                            Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleitenh)
                            Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten; Schutz betriebsinterner Daten überwacheni)
                            Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen |  | 19 |  | 
            
                | 5 | Verhalten und Handeln bei Schutz- und
 Sicherheitsmaßnahmen
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
 | 
                        a)
                            Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigenb)
                            Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifenc)
                            Methoden der Deeskalation anwendend)
                            ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprachee)
                            Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifenf)
                            Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführeng)
                            Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren | 17 |  |  | 
            
                | 
                        h)
                            Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigeni)
                            Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen |  | 3 |  | 
            
                | 6 | Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
 | 
                        a)
                            technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen | 3 |  |  | 
            
                | 
                        b)
                            Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellenc)
                            Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen |  | 12 |  | 
            
                | 7 | Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)
 | 
                        a)
                            Methoden, Techniken und Verfahren, bezogen auf Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation, unterscheiden sowie situationsgerecht auswählen und anwendenb)
                            sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentierenc)
                            aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchführen |  |  | 12 | 
            
                | 8 | Planung und betrieb- liche Organisation von Sicher-
 heitsleistungen
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8)
 |  |  | 
            
                | 8.1 | Markt- und Kundenorientierung
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.1)
 | 
                        a)
                            bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen mitwirken und deren Auswirkungen auf den Betrieb bewertenb)
                            Kunden und Interessenten über Sicherheitsleistungen beratenc)
                            Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf den Geschäftserfolg beachtend)
                            interne und externe Kooperationsprozesse mit gestaltene)
                            Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden |  |  | 6 | 
            
                | 8.2 | Risikomanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.2)
 | 
                        a)
                            bei der Identifizierung und Analyse von Risiken mitwirkenb)
                            technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr planenc)
                            die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen bewertend)
                            Vorbereitungen auf den Ereignisfall treffen |  |  | 20 | 
            
                | 8.3 | Betriebliche Angebotserstellung
 (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.3)
 | 
                        a)
                            bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirkenb)
                            Einflüsse von Zielgruppen und Marktentwicklungen bei der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigenc)
                            bei der Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitwirken |  |  | 6 | 
            
                | 8.4 | Auftragsbearbeitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.4)
 | 
                        a)
                            Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planenb)
                            Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planenc)
                            an der Rechnungserstellung mitwirken, dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung beachten |  |  | 6 | 
            
                | 8.5 | Teamgestaltung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.5)
 | 
                        a)
                            Teams aufgabenbezogen unter Berücksichtigung verschiedener Persönlichkeitsprofile gestaltenb)
                            Verfahren der Konfliktlösung anwendenc)
                            Synergieeffekte eines Teams nutzen |  |  | 2 |