(1) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Gestaltung, Herstellung und Korrektur von Vorlagen, Satz und Formen für Druckerzeugnisse.
(2) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
-
Druckvorlagenherstellung:
- a)
-
Kenntnisse über Reprovorlagen,
- b)
-
Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten,
- c)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Normen,
- d)
-
Kenntnisse der Retusche,
- e)
-
Kenntnisse über Stanzformzeichnungen,
- f)
-
Kenntnisse der Sensitometrie,
- g)
-
Kenntnisse über Farbenlehre,
- h)
-
Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung,
- i)
-
Kenntnisse der Reproduktionstechniken,
- k)
-
Kenntnisse der Geräte und Maschinen,
- l)
-
Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- m)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln,
- n)
-
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- o)
-
Herstellen von reprotechnischen Endprodukten einschließlich Vergrößern und Verkleinern;
- 2.
-
Satzherstellung:
- a)
-
Kenntnisse der Rechtschreibung,
- b)
-
Kenntnisse über die Berechnung von Manuskripten,
- c)
-
Kenntnisse der Schriftarten und -charaktere und ihrer Anwendungsmöglichkeiten sowie der Schriftklassifikation und -entwicklung,
- d)
-
Kenntnisse der Herstellung von Originaldruckstöcken und Abformungen,
- e)
-
Anfertigen von Skizzen und Layouts,
- f)
-
Bestimmen von Satzspiegelgrößen,
- g)
-
Berechnen des Satzumfanges,
- h)
-
Herstellen von Schriftsatz in den verschiedenen Satztechniken,
- i)
-
Umbrechen und Montieren in den verschiedenen Techniken,
- k)
-
Herstellen von Korrekturabzügen,
- l)
-
Lesen von Korrekturabzügen,
- m)
-
Ausführen von Korrekturen im Satzbereich,
- n)
-
Ausführen von Korrekturen im Montagebereich,
- o)
-
Anfertigen von Ausschießschemen,
- p)
-
Festlegen der Montagemethoden,
- q)
-
Herstellen der Einteilungs- und Standbogen,
- r)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 3.
-
Druckformherstellung:
- a)
-
Kenntnisse der Druckformarten,
- b)
-
Kenntnisse über Layout-Technik,
- c)
-
Kenntnisse über typographische Gestaltung,
- d)
-
Kenntnisse über Manuskriptvorbereitung,
- e)
-
Kenntnisse über Setzverfahren,
- f)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen elektronischen Text- und Bildverarbeitung,
- g)
-
Kenntnisse der Korrekturzeichen,
- h)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen,
- i)
-
Kenntnisse des Umbruchs und der Montage,
- k)
-
Kenntnisse der Druckformkorrektur,
- l)
-
Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe,
- m)
-
Kenntnisse der Falz- und der Ausschießschemen,
- n)
-
Festlegen der Kopiermethoden,
- o)
-
Herstellen der Druckplattenkopie,
- p)
-
Beurteilen der Druckform (Druckplatte) und Bestimmen der notwendigen Korrekturen,
- q)
-
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- r)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 4.
-
Druck und Druckverarbeitung:
- a)
-
Kenntnisse der Druckverfahren, insbesondere Physik und Chemie des Drucks,
- b)
-
Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
- c)
-
Kenntnisse über Prägen und Stanzen,
- d)
-
Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens,
- e)
-
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- f)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 5.
-
Werk- und Hilfsstoffe:
- a)
-
Kenntnisse über Bedruckstoffe, über Klebstoffe, über Druckfarben, der Druckformen und -platten, der lichtempfindlichen Materialien sowie der Chemikalien, insbesondere ihrer Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
- b)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken,
- c)
-
Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
- d)
-
Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;
- 6.
-
Betriebstechnik:
- a)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihres Aufbaus, ihrer Wirkungsweise, ihres Betriebs, ihrer Wartung und Instandhaltung,
- b)
-
Kenntnisse der rationellen Energieverwendung,
- c)
-
Kenntnisse über Elektronik,
- d)
-
Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik,
- e)
-
Kenntnisse über Klimatisierung,
- f)
-
Überwachen technischer Betriebsmittel,
- g)
-
Handhaben, Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen;
- 7.
-
Qualitätssicherung:
- a)
-
Kenntnisse über Qualitätssicherung,
- b)
-
Kenntnisse über Prüf- und Sicherungsmethoden,
- c)
-
Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen,
- d)
-
Anwenden von Prüfmethoden;
- 8.
-
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:
- a)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie des Immissionsschutzes,
- b)
-
Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene,
- c)
-
Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.