(SchKiSpV)
Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Ausfertigungsdatum: 16.10.1975


§ 6 SchKiSpV

Für die Herstellung und den Transport bzw. für die Herstellung und die Ausgabe, einschließlich der Naturaleinsatzkosten, gelten je Portion Schüler- und Kinderspeisung folgende Richtpreise:

- beim Naturaleinsatz von 1,- M Richtpreis 1,60 M
- beim Naturaleinsatz von 1,20 M Richtpreis 1,90 M
- beim Naturaleinsatz von -,80 M Richtpreis 1,35 M.