Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung (SchiLichtrMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 18.06.2007


§ 6 SchiLichtrMstrV Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehenden Aufgaben auszuführen:

1.
eine Sanierungsmaßnahme an einer Leuchtröhrenanlage unter Berücksichtigung von Qualität, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation sowie deren gebrauchsfähige Inbetriebnahme durchführen,
2.
einen Werbetext manuell zeichnen, schneiden und mit Blattmetall belegen.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen für die Aufgaben nach Absatz 2 gebildet.