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Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung (SchiLichtrMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 18.06.2007


§ 11 SchiLichtrMstrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

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