(SchildlV)
Verordnung zur Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus

Ausfertigungsdatum: 20.04.1972


§ 6 SchildlV

Die zuständige Behörde hebt die Abgrenzungen nach § 2 auf, wenn sie bei einer erneuten Untersuchung keinen Befall feststellt.