Schiffbauermeisterverordnung (SchiffbMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schiffbauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 18.09.1996


§ 6 SchiffbMstrV Übergangsvorschrift

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.