(1) Dem Schiffbauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        Herstellung, Ausbau, Umbau, Reparatur, Pflege, Wartung und Lagerung von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmenden Gerät einschließlich des Zubehörs und der Beschläge.
    
    
        (2) Dem Schiffbauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
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                Kenntnisse der physikalisch-technischen Eigenschaften von Schiffskörpern und Rümpfen für schwimmendes Gerät sowie Kenntnisse der äußeren Einflüsse darauf, 
- 2.
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                Kenntnisse der verschiedenen Schiffsarten und -typen, 
- 3.
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                Kenntnisse der Konstruktionsmöglichkeiten beim Bau von Schiffen und schwimmendem Gerät, 
- 4.
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                Kenntnisse der materialspezifischen Arbeitsverfahren für den Einzel- und Serienbau, insbesondere der berufsbezogenen hand- und maschinengesteuerten Schweißverfahren, 
- 5.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, 
- 6.
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                Kenntnisse der Kombination von Werkstoffen und Halbfabrikaten unter Berücksichtigung des Festigkeits- und Korrosionsverhaltens, 
- 7.
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                Kenntnisse der Funktionsweise von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Maschinen und Werkzeugen, 
- 8.
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                Kenntnisse über Arten, Aufbau und Bestandteile von Antriebs-, Tank-, Elektro- und Sanitäranlagen für Schiffe, sonstige Wasserfahrzeuge und anderes schwimmendes Gerät, 
- 9.
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                Kenntnisse der Berechnungen und Kalkulationen für den Bau von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmendem Gerät, 
- 10.
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                Kenntnisse des Oberflächenschutzes und des konstruktiven Materialschutzes, insbesondere des Korrosionsschutzes und der Dämmaßnahmen, 
- 11.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Klassifikationsregeln und -vorschriften sowie sonstiger berufsbezogener Vorschriften, 
- 12.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissions- und Emissionsschutzes, der Entsorgung sowie der rationellen Energieverwendung, 
- 13.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 14.
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                Kenntnisse des berufsbezogenen Qualitätsmanagements, 
- 15.
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                Kenntnisse über Kunststoffe, insbesondere Auswählen der Materialien und Komponenten, 
- 16.
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                Kenntnisse über im Schiffbau verwendete Hölzer, 
- 17.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Transporttechnik, 
- 18.
- 
                Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, insbesondere Abwicklungen von Formteilen nach schiffbauspezifischen Verfahren, Linienrissen, Generalplänen, Bauplänen und Detailzeichnungen sowie Aufrisse von Schiffskonstruktionen, 
- 19.
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                Berechnen von Konstruktionen nach Klassifikationsvorschriften, 
- 20.
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                Ausführen von Schnürbodenarbeiten, 
- 21.
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                Entwickeln und Übertragen von Konstruktionsdaten, 
- 22.
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                Herstellen von Schablonen und Modellen, 
- 23.
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                Herstellen, Aufstellen und Einrichten von Mallen, 
- 24.
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                Bauen und Ausrichten des Helgens und der Helling, 
- 25.
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                Auswählen und Bearbeiten von Metallen, insbesondere Biegen, Fügen und Verbinden durch verschiedene Verfahren, 
- 26.
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                Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere Schraub-, Bolzen- und Schweißverbindungen, insbesondere Schutzgas- und Schmelzschweißen, 
- 27.
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                Anwenden von spanenden und spanlosen Be- und Verarbeitungsverfahren für Eisen, NE-Metalle, Holz und Kunststoff, 
- 28.
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                Anfertigen, Ausrichten und Zusammenbauen von Kiel, Steven, Heck oder Spiegel, Quer- und Längsverbänden, Außenhaut, Decks und Aufbauten, 
- 29.
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                Durchführen der unterschiedlichen Arbeitsverfahren zum Bau von Rumpf, Deck, Aufbauten und anderen Bauteilen nach Klassifikationsvorschriften, 
- 30.
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                Einbauen von Fundamenten für Haupt- und Hilfsmaschinen, Aggregate und andere Komponenten sowie Einbau von Stevenrohren und Wellenböcken, 
- 31.
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                Einbauen der Antriebs-, Ruder- und Tankanlagen sowie Prüfen ihrer Funktion, 
- 32.
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                Einbringen und Sichern von Ballast, 
- 33.
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                An- und Aufbauen der Deckausrüstung, insbesondere der Ankereinrichtung, der Winden, Schienen, Rollen, Poller, Klampen, Klüsen, Masten und Davits, 
- 34.
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                Bearbeiten der Oberflächen, 
- 35.
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                Konservieren von Oberflächen und Durchführen von konstruktivem Materialschutz, 
- 36.
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                Durchführen des Stapellaufs sowie Anschlagen, Sichern, Transportieren, Slippen, Kranen und Lagern von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmenden Gerät, 
- 37.
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                Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen von Schiffsbaukonstruktionen, 
- 38.
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                Einrichten, Bedienen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Betriebseinrichtungen.