(1) Dem Schiffbauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Herstellung, Ausbau, Umbau, Reparatur, Pflege, Wartung und Lagerung von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmenden Gerät einschließlich des Zubehörs und der Beschläge.
(2) Dem Schiffbauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse der physikalisch-technischen Eigenschaften von Schiffskörpern und Rümpfen für schwimmendes Gerät sowie Kenntnisse der äußeren Einflüsse darauf,
- 2.
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Kenntnisse der verschiedenen Schiffsarten und -typen,
- 3.
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Kenntnisse der Konstruktionsmöglichkeiten beim Bau von Schiffen und schwimmendem Gerät,
- 4.
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Kenntnisse der materialspezifischen Arbeitsverfahren für den Einzel- und Serienbau, insbesondere der berufsbezogenen hand- und maschinengesteuerten Schweißverfahren,
- 5.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,
- 6.
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Kenntnisse der Kombination von Werkstoffen und Halbfabrikaten unter Berücksichtigung des Festigkeits- und Korrosionsverhaltens,
- 7.
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Kenntnisse der Funktionsweise von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Maschinen und Werkzeugen,
- 8.
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Kenntnisse über Arten, Aufbau und Bestandteile von Antriebs-, Tank-, Elektro- und Sanitäranlagen für Schiffe, sonstige Wasserfahrzeuge und anderes schwimmendes Gerät,
- 9.
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Kenntnisse der Berechnungen und Kalkulationen für den Bau von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmendem Gerät,
- 10.
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Kenntnisse des Oberflächenschutzes und des konstruktiven Materialschutzes, insbesondere des Korrosionsschutzes und der Dämmaßnahmen,
- 11.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Klassifikationsregeln und -vorschriften sowie sonstiger berufsbezogener Vorschriften,
- 12.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissions- und Emissionsschutzes, der Entsorgung sowie der rationellen Energieverwendung,
- 13.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 14.
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Kenntnisse des berufsbezogenen Qualitätsmanagements,
- 15.
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Kenntnisse über Kunststoffe, insbesondere Auswählen der Materialien und Komponenten,
- 16.
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Kenntnisse über im Schiffbau verwendete Hölzer,
- 17.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Transporttechnik,
- 18.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, insbesondere Abwicklungen von Formteilen nach schiffbauspezifischen Verfahren, Linienrissen, Generalplänen, Bauplänen und Detailzeichnungen sowie Aufrisse von Schiffskonstruktionen,
- 19.
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Berechnen von Konstruktionen nach Klassifikationsvorschriften,
- 20.
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Ausführen von Schnürbodenarbeiten,
- 21.
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Entwickeln und Übertragen von Konstruktionsdaten,
- 22.
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Herstellen von Schablonen und Modellen,
- 23.
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Herstellen, Aufstellen und Einrichten von Mallen,
- 24.
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Bauen und Ausrichten des Helgens und der Helling,
- 25.
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Auswählen und Bearbeiten von Metallen, insbesondere Biegen, Fügen und Verbinden durch verschiedene Verfahren,
- 26.
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Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere Schraub-, Bolzen- und Schweißverbindungen, insbesondere Schutzgas- und Schmelzschweißen,
- 27.
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Anwenden von spanenden und spanlosen Be- und Verarbeitungsverfahren für Eisen, NE-Metalle, Holz und Kunststoff,
- 28.
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Anfertigen, Ausrichten und Zusammenbauen von Kiel, Steven, Heck oder Spiegel, Quer- und Längsverbänden, Außenhaut, Decks und Aufbauten,
- 29.
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Durchführen der unterschiedlichen Arbeitsverfahren zum Bau von Rumpf, Deck, Aufbauten und anderen Bauteilen nach Klassifikationsvorschriften,
- 30.
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Einbauen von Fundamenten für Haupt- und Hilfsmaschinen, Aggregate und andere Komponenten sowie Einbau von Stevenrohren und Wellenböcken,
- 31.
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Einbauen der Antriebs-, Ruder- und Tankanlagen sowie Prüfen ihrer Funktion,
- 32.
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Einbringen und Sichern von Ballast,
- 33.
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An- und Aufbauen der Deckausrüstung, insbesondere der Ankereinrichtung, der Winden, Schienen, Rollen, Poller, Klampen, Klüsen, Masten und Davits,
- 34.
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Bearbeiten der Oberflächen,
- 35.
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Konservieren von Oberflächen und Durchführen von konstruktivem Materialschutz,
- 36.
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Durchführen des Stapellaufs sowie Anschlagen, Sichern, Transportieren, Slippen, Kranen und Lagern von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmenden Gerät,
- 37.
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Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen von Schiffsbaukonstruktionen,
- 38.
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Einrichten, Bedienen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Betriebseinrichtungen.