Schiedsamtsverordnung (SchiedsAmtsO)
Verordnung über die Schiedsämter für die vertragsärztliche (vertragszahnärztliche) Versorgung

Ausfertigungsdatum: 28.05.1957


§ 25 SchiedsAmtsO

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.