Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin

Ausfertigungsdatum: 20.06.2012


§ 8 SchfAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.