Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin

Ausfertigungsdatum: 20.06.2012


§ 1 SchfAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 12 „Schornsteinfeger“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.