Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Rechtsvorschriften und Normen,
- 6.
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Kommunikation und Information,
- 7.
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Planen von Arbeitsabläufen,
- 8.
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Bedienen und Warten von Betriebsmitteln,
- 9.
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Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen,
- 10.
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Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
- 11.
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Sichern des Arbeitsbereiches,
- 12.
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Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
- 13.
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Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
- 14.
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Kundenberatung,
- 15.
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Qualitätssichernde Maßnahmen.