SCE-Beteiligungsgesetz (SCEBG)
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft


Ausfertigungsdatum: 14.08.2006

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 2 Wahlgremium
Kapitel 3 Verhandlungsverfahren
Kapitel 4 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
Kapitel 5 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
Abschnitt 1 SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung
Unterabschnitt 2 Aufgaben
Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten
Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes
Abschnitt 3 Tendenzschutz
Teil 3 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
Teil 4 Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
Teil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung