(SanG)
Sanierungshilfengesetz

Ausfertigungsdatum: 14.08.2017


§ 4 SanG Verwaltungsvereinbarung

Die Auszahlung der Sanierungshilfen erfolgt auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, die das Nähere nach Maßgabe dieses Gesetzes regelt.