Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. SachvPrüfV
  4. § 9
< § 8

Sachverständigenprüfverordnung (SachvPrüfV)
Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen durch einen unabhängigen Sachverständigen

Ausfertigungsdatum: 18.04.2016


§ 9 SachvPrüfV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz