Der Antrag auf Zuteilung einer Kennnummer muss sich jeweils auf eine Partie von Kleinpackungen beziehen und folgende Angaben enthalten:
- 1.
-
bei Zertifiziertem Saatgut und Handelssaatgut
- a)
-
die Art,
- b)
-
bei Zertifiziertem Saatgut die Sortenbezeichnung,
- c)
-
die Anerkennungs- oder Zulassungsnummer;
- 2.
-
bei Saatgutmischungen
- a)
-
den Verwendungszweck,
- b)
-
die Mischungsnummer;
- 3.
-
das Gewicht der Partie oder Teilmenge der Partie, die für die Herstellung der Kleinpackungen verwendet werden soll;
- 4.
-
die vorgesehenen Nennfüllmengen der Kleinpackungen und die vorgesehene Zahl der Kleinpackungen je Nennfüllmenge.