Der Antrag auf Zuteilung einer Kennnummer muss sich jeweils auf eine Partie von Kleinpackungen beziehen und folgende Angaben enthalten: 
        
            - 1.
- 
                
                    bei Zertifiziertem Saatgut und Handelssaatgut
                     
                        - a)
- 
                            die Art, 
- b)
- 
                            bei Zertifiziertem Saatgut die Sortenbezeichnung, 
- c)
- 
                            die Anerkennungs- oder Zulassungsnummer; 
 
- 2.
- 
                
                    bei Saatgutmischungen
                     
                        - a)
- 
                            den Verwendungszweck, 
- b)
- 
                            die Mischungsnummer; 
 
- 3.
- 
                das Gewicht der Partie oder Teilmenge der Partie, die für die Herstellung der Kleinpackungen verwendet werden soll; 
- 4.
- 
                die vorgesehenen Nennfüllmengen der Kleinpackungen und die vorgesehene Zahl der Kleinpackungen je Nennfüllmenge.