Saatgutverordnung (SaatV)
Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten

Ausfertigungsdatum: 21.01.1986


§ 23 SaatV Anforderungen an die Beschaffenheit

Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3.