(SaatG)
Saatgutverkehrsgesetz *)

Ausfertigungsdatum: 20.08.1985


§ 58 SaatG Ausschluss der Berufung

Hat im Vorverfahren der Widerspruchsausschuss entschieden, so ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausgeschlossen.