(SaatG)
Saatgutverkehrsgesetz *)

Ausfertigungsdatum: 20.08.1985


§ 48 SaatG Übernahme der Erhaltungszüchtung

Hat jemand die Erhaltungszüchtung einer Sorte von einem in der Sortenliste eingetragenen Züchter übernommen, so wird er ohne erneute Prüfung der Sorte als Züchter eingetragen.