(SaatG)
Saatgutverkehrsgesetz *)

Ausfertigungsdatum: 20.08.1985


§ 39 SaatG Zusammensetzung der Sortenausschüsse

Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.