(SaatG)
Saatgutverkehrsgesetz *)

Ausfertigungsdatum: 20.08.1985


§ 32 SaatG Homogenität

Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.