Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2013 an 
        
            - 1.
- 
                für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 318 Euro und 1 270 Euro monatlich, 
- 2.
- 
                für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 287 Euro und 1 148 Euro.