Auf Grund
(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt vom 1. Juli 2005 an 26,13 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Juli 2005 an 22,97 Euro.
(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2005 an 12,06 Euro.
(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2005 an 10,60 Euro.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.