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Schlußformel >

RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung (RVWZPauschBeitrV)
Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Wehr- und Zivildienstes

Ausfertigungsdatum: 21.12.1998


§ 8 RVWZPauschBeitrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

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