Stand: Zuletzt geändert durch Art. 242 V v. 31.10.2006 I 2407
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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Die mit der Durchführung des Abkommens vom 11. September 1970 befaßten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einholen, wenn Zweifel über die Auslegung und Anwendung des Abkommens bestehen.
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)