(RV/UVAbkPOLG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975

Ausfertigungsdatum: 12.03.1976


Art 1a RV/UVAbkPOLG

Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Artikels 1 Nr. 2 des Abkommens hat im Geltungsbereich des Gesetzes nur, wer sich dort unbefristet rechtmäßig aufhält.