Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen

Ausfertigungsdatum: 18.11.2009


§ 8 RückAbzinsV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.