Ausfertigungsdatum: 08.01.1987
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 63; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Bei Röntgenstrahlern für tiermedizinische Zwecke darf die über einen je nach Anwendung geeigneten Zeitraum gemittelte Ortsdosisleistung bei geschlossenem Strahlenaustrittsfenster und bei den vom Hersteller oder Einführer angegebenen maximalen Betriebsbedingungen