Schiffspersonalverordnung-Rhein (RheinSchPersV)
Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 7.09 RheinSchPersV Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Rheinpatentes

1.
Wer ein Rheinpatent erwerben oder ein Rheinpatent erweitern will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
a)
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;
b)
Patentart, die erworben werden soll;
c)
Rheinstrecke, für die das Patent erworben werden soll.
2.
Dem Antrag auf Erwerb eines Rheinpatentes sind beizufügen:
a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b)
eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
c)
ein ärztliches Zeugnis nach Anlage B2, das nicht älter als drei Monate sein darf. Bestehen dennoch Zweifel an der Tauglichkeit, kann die zuständige Behörde die Vorlage weiterer ärztlicher oder fachärztlicher Zeugnisse verlangen;
d)
der Nachweis über die Fahrzeit und die Streckenfahrten;
e)
bei Beantragung eines Großen oder eines Kleinen Patents eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses;
f)
ein Strafregisterauszug.
3.
Der Nachweis der Tauglichkeit kann anstelle des ärztlichen Zeugnisses nach Anlage B2 auch geführt werden mit einem von der ZKR anerkannten
a)
gültigen Schiffsführerzeugnis, für das mindestens die gleichen Anforderungen wie nach Anlage B1 und B2 gelten und das gemäß § 3.04 Buchstabe a) erneuert ist, oder
b)
ärztlichen Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und für dessen Ausstellung mindestens die gleichen Anforderungen wie nach Anlage B1 und B2 Grundlage waren.
4.
Anstelle des Strafregisterauszugs kann der Nachweis für die Eignung zum Vorgesetzten einer Schiffsmannschaft auch mit einer anderen nach dem Recht des Wohnsitzes gleichwertigen Urkunde geführt werden. Diese gültigen Urkunden dürfen jeweils nicht älter als sechs Monate sein.
5.
Dem Antrag auf Erweitern eines Rheinpatentes auf einen anderen Streckenabschnitt sind beizufügen:
a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b)
eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
c)
eine Kopie des gültigen Rheinpatents;
d)
der Nachweis über die Streckenfahrten.
6.
Dem Antrag eines Rheinpatentinhabers auf Erwerb einer anderen Rheinpatentart sind beizufügen:
a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b)
eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
c)
eine Kopie des gültigen Rheinpatents.