Von der Betriebsform B darf nur dann in die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn
- a)
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ein vollständiger Austausch der Besatzung stattgefunden hat oder
- b)
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die für die Betriebsform A1 beziehungsweise A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- beziehungsweise sechsstündige ununterbrochene Ruhezeit eingehalten und nachgewiesen haben.