1. Das Lotsenpatent wird durch die zuständigen Behörden für die folgenden Rheinstrecken erteilt: 
        
            - a)
- 
                für die Strecke zwischen Basel und Straßburg/Kehl, 
- b)
- 
                für die Strecke zwischen Straßburg/Kehl und Mannheim/Ludwigshafen. 
        2. Das Lotsenpatent kann für beide Strecken erworben werden.