1. Das Lotsenpatent wird durch die zuständigen Behörden für die folgenden Rheinstrecken erteilt:
- a)
-
für die Strecke zwischen Basel und Straßburg/Kehl,
- b)
-
für die Strecke zwischen Straßburg/Kehl und Mannheim/Ludwigshafen.
2. Das Lotsenpatent kann für beide Strecken erworben werden.