Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)
Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen

Ausfertigungsdatum: 08.11.1994


§ 19 RechVersV Andere Vermögensgegenstände

Der Posten "Andere Vermögensgegenstände" ist im Anhang zu erläutern, wenn er einen größeren Umfang hat.