Ausfertigungsdatum: 10.02.1992
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 3676 - 3678;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Aufwendungen | Erträge | ||||||||||
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |||||||
1. | Zinsaufwendungen *1) *9) | ... | 1. | Zinserträge aus *2) *9) | |||||||
2. | Provisionsaufwendungen *4) | ... | a) | Kredit- und Geldmarktgeschäften | ... | ||||||
3. | Nettoaufwand des Handelsbestands | ... | b) | festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | ... | ... | |||||
*6) | *7) | --- | |||||||||
4. | Allgemeine | 2. | Laufende Erträge aus | ||||||||
Verwaltungsaufwendungen | a) | Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | ... | ||||||||
a) | Personalaufwand | b) | Beteiligungen *3) | ... | |||||||
aa) | Löhne und Gehälter | ... | c) | Anteilen an verbundenen Unternehmen | ... | ||||||
ab) | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | .... | ... | --- | |||||||
--- | 3. | Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | ... | ||||||||
darunter: für Altersversorgung ... Euro | 4. | Provisionserträge *5) | ... | ||||||||
b) | andere Verwaltungsaufwendungen | ... | ... | 5. | Nettoertrag des Handelsbestands | ... | |||||
--- | *6) | *7) | |||||||||
5. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen *8) | ... | 6. | Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | ... | ||||||
6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | ... | 7. | Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | ... | ||||||
7. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | ... | 8. | Sonstige betriebliche Erträge | ... | ||||||
8. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | ... | 9. | (weggefallen) | ... | ||||||
9. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | ... | 10. | Außerordentliche Erträge | ... | ||||||
10. | (weggefallen) | ... | 11. | Erträge aus Verlustübernahme | ... | ||||||
11. | Außerordentliche Aufwendungen | ... | 12. | Jahresfehlbetrag | ... | ||||||
12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ... | |||||||||
13. | Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 6 ausgewiesen | ... | |||||||||
14. | Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | ... | |||||||||
15. | Jahresüberschuß | ... | |||||||||
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Summe der Aufwendungen | ... | Summe der Erträge | ... | ||||||||
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noch Gewinn- und Verlustrechnung (Kontoform) | |||
Euro | Euro | ||
1. | Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag | .... | |
2. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | .... | |
--- | |||
.... | |||
3. | Entnahmen aus der Kapitalrücklage | .... | |
--- | |||
.... | |||
4. | Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||
a) aus der gesetzlichen Rücklage | ... | ||
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | ... | ||
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen | ... | ||
d) aus anderen Gewinnrücklagen | ... | ... | |
--- | --- | ||
... | |||
5. | Entnahmen aus Genußrechtskapital | ... | |
--- | |||
... | |||
6. | Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||
a) in die gesetzliche Rücklage | ... | ||
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | ... | ||
c) in satzungsmäßige Rücklagen | ... | ||
d) in andere Gewinnrücklagen | ... | ... | |
--- | --- | ||
... | |||
7. | Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals | ... | |
--- | |||
8. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust | ... | |
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*1) | Bausparkassen haben den Posten 1 Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern | ||||
"a) | für Bauspareinlagen | ... Euro | |||
b) | andere Zinsaufwendungen | ... Euro | ... Euro". | ||
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*2) | Bausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern: | ||||
"aa) | Bauspardarlehen | ... Euro | |||
ab) | Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten | ... Euro | |||
ac) | sonstigen Baudarlehen | ... Euro | |||
ad) | sonstigen Kredit- und Geldmarktgeschäften | ... Euro | ... Euro". | ||
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*3) | Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 2 den Unterposten b Laufende Erträge aus Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte "und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften" zu ergänzen. | ||||
*4) | Bausparkassen haben den Posten 2 Provisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern: | ||||
"a) | Provisionen für Vertragsabschluß und -Vermittlung | ... Euro | |||
b) | andere Provisionsaufwendungen | ... Euro | ... Euro". | ||
-------- | |||||
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Aufwandposten 2 Provisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern: | |||||
"davon: | |||||
a) | Courtageaufwendungen | ... Euro | |||
b) | Courtage für Poolausgleich | ... Euro" | |||
*5) | Bausparkassen haben den Posten 4 Provisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern: | ||||
"a) | aus Vertragsabschluß und -vermittlung | ... Euro | |||
b) | aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung | ... Euro | |||
c) | aus Bereitstellung und Bearbeitung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten | ... Euro | |||
d) | andere Provisionserträge | ... Euro | ... Euro". | ||
-------- | |||||
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Ertragsposten 4 Provisionserträge wie folgt zu untergliedern: | |||||
"davon: | |||||
a) | Courtageerträge | ... Euro | |||
b) | Courtage aus Poolausgleich | ... Euro" | |||
*6) | Kreditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwandposten 3 Nettoaufwand des Handelsbestands oder nach dem Ertragsposten 5 Nettoertrag des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten einzufügen: | ||||
"3a./5a. | Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben | ... Euro". | |||
*7) | Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie nicht Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten aufzuführen: | ||||
"3. Aufwand des Handelsbestands | ... Euro" | ||||
und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgenden Posten aufzuführen: | |||||
"5. Ertrag des Handelsbestands | ... Euro". | ||||
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten aufzuführen: | |||||
"3. Aufwand des Handelsbestands | ... Euro | ||||
davon: | |||||
a) | Wertpapiere | ... Euro | |||
b) | Futures | ... Euro | |||
c) | Optionen | ... Euro | |||
d) | Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften | ... Euro" | |||
und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgende Posten aufzuführen: | |||||
"5. Ertrag des Handelsbestands | ... Euro | ||||
davon: | |||||
a) | Wertpapiere | ... Euro | |||
b) | Futures | ... Euro | |||
c) | Optionen | ... Euro | |||
d) | Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften | ... Euro" | |||
*8) | Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben den Aufwandsposten Nummer 5 wie folgt zu untergliedern: | ||||
"5. Abschreibungen und Wertberichtigungen | |||||
a) | auf Leasingvermögen | ... Euro | |||
b) | auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | ... Euro | ... Euro". | ||
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*9) | Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben vor dem Ertragsposten „1. Zinserträge” den Posten „01. Leasingerträge” und vor dem Aufwandsposten „1. Zinsaufwendungen” den Posten „01. Leasingaufwendungen” auszuweisen. |