(RBK)
Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen

Ausfertigungsdatum: 25.11.1949


Eingangsformel RBK

Auf Grund des § 9 Abs. 1 der 33. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) werden hiermit im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden und der Bank deutscher Länder die folgenden Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen erlassen: