Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV)
Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer

Ausfertigungsdatum: 23.09.2016


§ 14 RAVPV Suchfunktion

Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion. § 7 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.