(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)
Lfd.
Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Schmiedefeuerstelle einrichten |
- a)
-
Schmiedefeuerarten unterscheiden
- b)
-
Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellen
- c)
-
Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellen
- d)
-
Lederschutzbekleidung anlegen
- e)
-
Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen
| 6 |
2 | Freiformschmieden und Wärmebehandlung |
- a)
-
Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellen
- b)
-
Schmiederohlängen berechnen
- c)
-
schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmen
- d)
-
Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheiden
- e)
-
Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellen
- f)
-
Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstellen
- g)
-
Härteverfahren Stählen zuordnen
- h)
-
Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheiden
- i)
-
Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassen
- j)
-
Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen
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