(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)
    
    
    
        
            
                | Lfd. Nr.
 | Teil der Zusatzqualifikation
 | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
 | Zeitliche Richtwerte in Wochen
 | 
            
                | 1 | 2 | 3 | 4 | 
        
        
            
                | 1 | Schmiedefeuerstelle einrichten | 
                        a)
                            Schmiedefeuerarten unterscheidenb)
                            Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellenc)
                            Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellend)
                            Lederschutzbekleidung anlegene)
                            Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen | 6 | 
            
                | 2 | Freiformschmieden und Wärmebehandlung | 
                        a)
                            Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellenb)
                            Schmiederohlängen berechnenc)
                            schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmend)
                            Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheidene)
                            Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellenf)
                            Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstelleng)
                            Härteverfahren Stählen zuordnenh)
                            Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheideni)
                            Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassenj)
                            Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen |