Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 19.06.2001


§ 5 PUAG Mitglieder

Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.