(PTA-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Ausfertigungsdatum: 23.09.1997


Anlage 4 PTA-APrV (zu § 1 Abs. 4 Satz 5)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2360)


Bescheinigung
über die Ableistung der praktischen Ausbildung in der Apotheke

................................. geboren am ........ in ......................
(Vor- und Zuname)

hat nach Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts
in der Zeit vom ................. bis .........................................

eine praktische Ausbildung zum Beruf der pharmazeutisch-technischen
Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der von
mir geleiteten

................................. in ..........................................
(Name der Apotheke)

regelmäßig abgeleistet.

Die praktische Ausbildung ist - nicht *) - über die nach § 17 der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische
Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten zulässigen
Fehlzeiten hinaus - um ... Tage *) - unterbrochen worden.

Die praktische Ausbildung erstreckte sich auf die pharmazeutischen
Tätigkeiten des Apothekenbetriebes, insbesondere auf die in der
Anlage 1 Teil B der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische
Assistenten vorgeschriebenen Lerngebiete. Die im Tagebuch enthaltenen
Arbeiten wurden von dem/der Praktikanten/in selbst ausgeführt und
beschrieben.

Ort, Datum

................., den .................. (Stempel der Apotheke)

.........................................
(Unterschrift des Apothekenleiters)

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*) Nichtzutreffendes streichen.