(PTA-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Ausfertigungsdatum: 23.09.1997


Anlage 1 PTA-APrV (zu § 1 Abs. 2 Satz 1)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2357)

Teil A
Theoretischer und praktischer Unterricht für pharmazeutisch-technische Assistenten
  Stunden
1.Arzneimittelkunde280
2.Allgemeine und pharmazeutische Chemie200
3.Galenik140
4.Botanik und Drogenkunde100
5.Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde80
6.Medizinproduktekunde60
7.Ernährungskunde und Diätetik40
8.Körperpflegekunde40
9.Physikalische Gerätekunde40
10.Mathematik (fachbezogen)80
11.Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde80
12.Allgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde)240
13.Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten480
14.Übungen zur Drogenkunde120
15.Galenische Übungen500
16.Apothekenpraxis einschließlich EDV120
Stunden insgesamt2.600
Teil B
Praktische Ausbildung für pharmazeutisch-technische Assistenten

Die praktische Ausbildung in der Apotheke nach § 1 Abs. 4 einschließlich des Faches Apothekenpraxis erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:
1.
Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren
2.
Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung
3.
Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
4.
Merkmale eines Arzneimittelmißbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
5.
Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung
6.
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
7.
Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
8.
Ausführung ärztlicher Verschreibungen
9.
Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme
10.
Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
11.
Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
12.
Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung
13.
Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren
14.
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung