(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2357)
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Teil A |
Theoretischer und praktischer Unterricht für pharmazeutisch-technische Assistenten |
| | Stunden |
1. | Arzneimittelkunde | 280 |
2. | Allgemeine und pharmazeutische Chemie | 200 |
3. | Galenik | 140 |
4. | Botanik und Drogenkunde | 100 |
5. | Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde | 80 |
6. | Medizinproduktekunde | 60 |
7. | Ernährungskunde und Diätetik | 40 |
8. | Körperpflegekunde | 40 |
9. | Physikalische Gerätekunde | 40 |
10. | Mathematik (fachbezogen) | 80 |
11. | Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde | 80 |
12. | Allgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde) | 240 |
13. | Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten | 480 |
14. | Übungen zur Drogenkunde | 120 |
15. | Galenische Übungen | 500 |
16. | Apothekenpraxis einschließlich EDV | 120 |
Stunden insgesamt | 2.600 |
Teil B |
Praktische Ausbildung für pharmazeutisch-technische Assistenten |
Die praktische Ausbildung in der Apotheke nach § 1 Abs. 4 einschließlich des Faches Apothekenpraxis erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:
- 1.
-
Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren
- 2.
-
Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung
- 3.
-
Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
- 4.
-
Merkmale eines Arzneimittelmißbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
- 5.
-
- 6.
-
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
- 7.
-
Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
- 8.
-
Ausführung ärztlicher Verschreibungen
- 9.
-
Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme
- 10.
-
Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
- 11.
-
Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
- 12.
-
- 13.
-
Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren
- 14.
-
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung