Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)
Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie

Ausfertigungsdatum: 18.12.1990


Anlage 1 Psych-PV (zu § 4 Abs. 1)

Psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene
Inhaltliche Beschreibung der aufgabentypischen Schwerpunkte
 
1. Allgemeine Psychiatrie
BehandlungsbereicheKrankeBehandlungszieleBehandlungsmittel
 
A1RegelbehandlungAkut psychisch KrankeErkennen und Heilen, psychische und soziale StabilisierungDiagnostik, Psychopharmakotherapie, Psychotherapie, Soziotherapie 1), Ergotherapie
A2IntensivbehandlungPsychisch Kranke, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdetErkennen und Heilen, Risikoabschätzung, Krisenbewältigung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische MaßnahmenDiagnostik, Erst- und Notfallbehandlung, einzelbezogene Intensivbehandlung einschließlich Psychopharmakotherapie
A3Rehabilitative BehandlungFür die rehabilitative Behandlung ausreichend stabilisierte Kranke mit psychischen und sozialen KrankheitsfolgenBessern, Lindern der Krankheitsfolgen - mit diesen leben lernen, Enthospitalisierung, WiedereingliederungMehrdimensionale rehabilitative Behandlung; Psychotherapie zur Bewältigung der Krankheitsfolgen, Soziotherapie, Ergotherapie
A4Langdauernde Behandlung Schwer- und MehrfachkrankerPsychisch Kranke mit anhaltend akuten Symptomen und/oder erheblichen psychischen und sozialen KrankheitsfolgenBessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische MaßnahmenMedizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, mehrdimensionale Einzelbehandlung, Gestaltung des therapeutischen Milieus in Kleingruppen
A5PsychotherapieKranke mit schweren Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen, die stationär psychotherapeutisch behandelt werden müssenErkennen und Heilen, Krisenbewältigung, Befähigung zur ambulanten psychotherapeutischen BehandlungKomplexe psychotherapeutische Behandlung
A6Tagesklinische Behandlung 2)Psychisch Kranke, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftigErkennen und Heilen, psychische und soziale Stabilisierung, Wiedereingliederung, KrisenbewältigungDiagnostik, Psychopharmakotherapie, Psychotherapie, Soziotherapie, Ergotherapie
1)
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
2)
Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.
2. Abhängigkeitskranke
BehandlungsbereicheKrankeBehandlungszieleBehandlungsmittel
 
S1RegelbehandlungAlkohol- und MedikamentenabhängigeErkennen der Abhängigkeit, Entgiftung, Befähigung zur ambulanten Behandlung oder zur Entwöhnung, soziale StabilisierungPsychiatrische, neurologische und allgemeinmedizinische Diagnostik und Behandlung, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen
S2IntensivbehandlungAlkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdetErkennen und Heilen, Risikoabschätzung, Krisenbewältigung, Entgiftung, Delirbehandlung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische MaßnahmenPsychiatrische, neurologische und allgemeinmedizinische Diagnostik, intensive medikamentöse Behandlung, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen
S3Rehabilitative Behandlung einschließlich sog. EntwöhnungAusreichend entgiftete, motivierte und belastbare Alkohol- und Medikamentenabhängige oder inzwischen zur rehabilitativen Behandlung befähigte Schwer- und MehrfachkrankeAbstinenz, Befähigung zu ambulanter Behandlung, Integration in Selbsthilfegruppen, WiedereingliederungSuchtspezifische mehrdimensionale Behandlung
S4Langdauernde Behandlung Schwer- und MehrfachkrankerAlkohol- und Medikamentenabhängige mit anhaltenden psychiatrischen, neurologischen und internistischen Begleit- und Folgeerkrankungen, erhebliche Rückfallgefahr, rehabilitative Behandlung oder Entlassung in komplementäre Einrichtungen nicht möglichBessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Befähigung zur rehabilitativen Behandlung, Eingliederung in komplementäre Einrichtungen und ambulante BehandlungMedizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand; suchtspezifische soziotherapeutisch mehrdimensionale Behandlung
S5PsychotherapieAlkohol- und Medikamentenabhängige mit schweren Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen, erhebliche RückfallgefahrErkennen der Abhängigkeit, Abstinenz, Befähigung zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, KrisenbewältigungPsychotherapeutische Behandlung unter Berücksichtigung suchtspezifischer Gesichtspunkte
S6Tagesklinische Behandlung 2)Alkohol- und Medikamentenabhängige, entgiftet, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftigErkennen der Abhängigkeit, Abstinenz, Befähigung zur ambulanten Behandlung, Integration in Selbsthilfegruppe, Krisenbewältigung, Vermeidung oder Verkürzung vollstationärer BehandlungDiagnostik, Psychotherapie, Soziotherapie 1), Ergotherapie, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen
1)
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
2)
Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.
3. Gerontopsychiatrie (Patienten in der Regel über 65 Jahre alt)
BehandlungsbereicheKrankeBehandlungszieleBehandlungsmittel
 
G1RegelbehandlungAkut psychisch Kranke im höheren Lebensalter (meist Multimorbidität)Erkennen und Heilen, Bessern, psychische, somatische und soziale Stabilisierung, vorwiegend Entlassung nach HausePsychiatrische, neurologische, allgemeinmedizinische und soziale Diagnostik und Therapie. Medizinische Grundversorgung; gegebenenfalls Einbeziehung weiterer gebietsärztlicher Leistungen
G2IntensivbehandlungPsychisch Kranke im höheren Lebensalter, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend und somatisch vitalgefährdetErkennen und Heilen, Risikoabschätzung, Krisenbewältigung, Bessern der vital bedrohlichen Störungen, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische MaßnahmenPsychiatrische und somatische Diagnostik. Erst- und Notfallbehandlung, einzelbezogene Intensivbehandlung einschließlich medikamentöser Therapie
G3Rehabilitative BehandlungAusreichend stabilisierte psychisch Kranke im höheren Lebensalter mit psychischen, somatischen und sozialen EinbußenBessern und Lindern, mit Krankheit und Alter leben lernen, Wiedereingliederung zu Hause oder in Einrichtungen der AltenhilfeTraining zum Ausgleich von Einbußen lebenspraktischer Fertigkeiten, Orientierungs- und Gedächtnistraining, Soziotherapie 1), Psychotherapie
G4Langdauernde Behandlung Schwer- und MehrfachkrankerPsychisch Kranke im höheren Lebensalter mit anhaltenden akuten Symptomen und erheblichen psychischen, somatischen und sozialen EinbußenBessern und Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen oder Entlassung in häusliche oder HeimpflegeMedizinische Grundversorgung mit kontinuierlich hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, gegebenenfalls ergänzt durch Einbeziehung weiterer gebietsärztlicher Leistungen, Gestaltung des therapeutischen Milieus
G5PsychotherapieKranke im höheren Lebensalter mit schweren Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen, die stationär psychotherapeutisch behandelt werden müssenErkennen von Krankheit, Krisenbewältigung, Befähigung zur ambulanten psychotherapeutischen BehandlungKomplexe psychotherapeutische Behandlung
G6Tagesklinische Behandlung 2)Psychisch Kranke im höheren Lebensalter, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftigErkennen von Krankheit, Bessern, psychische, somatische und soziale Stabilisierung, Krisenbewältigung, Wiedereingliederung, Vermeidung oder Verkürzung vollstationärer BehandlungPsychiatrische, neurologische und allgemeinmedizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Pharmakotherapie. Training zum Ausgleich von Einbußen lebenspraktischer Fertigkeiten, Orientierungs- und Gedächtnistraining, Soziotherapie, Psychotherapie
 
1)
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
2)
Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.