Personenstandsverordnung (PStV)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 22.11.2008


Anlage 10 PStV (zu § 29)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1801 - 1802)

Niederschrift über die Eheschließung
Standesamt
Ort, Tag
Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspartnerschaft, begründet am …, Standesamt …, Reg. Nr. L …/…)
1.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt, Registernummer
ausgewiesen durch
und 2.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt, Registernummer
ausgewiesen durch
Als Zeugen waren anwesend:
Weiterhin erschien als Dolmetscher für die …………… Sprache:
Er wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte – unter Berufung auf seinen allgemein geleisteten Eid –, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.
Der Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Standesbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.
Sodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.
Der Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.
Zur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende Erklärung ab:
 
 
Dadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe:
1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner)
Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)
Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
Vorgelesen [in deutscher und …………… Sprache] genehmigt und unterschrieben
Siegel
Urkundsperson.