Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters

Ausfertigungsdatum: 16.06.1995


§ 6 PRV Mitteilungen an Berufskammern

Besteht für einen in der Partnerschaft ausgeübten Beruf eine Berufskammer, so sind dieser sämtliche Eintragungen mitzuteilen.