(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Der Prüfling teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
    
        (2) Handlungsbereiche sind: 
        
            - 1.
- 
                Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, 
- 2.
- 
                Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und 
- 3.
- 
                Unternehmensführungsstrategien entwickeln. 
        (3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind: 
        
            - 1.
- 
                Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, 
- 2.
- 
                Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, 
- 3.
- 
                Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und 
- 4.
- 
                Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.