Ausfertigungsdatum: 13.06.2017
§ 6 ProstStatV Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
-
die Behördenbezeichnung und Anschrift der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 auskunftspflichtigen Behörde und
- 2.
-
der Name sowie die Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.