(ProdTechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin

Ausfertigungsdatum: 16.06.2008


§ 1 ProdTechAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/Produktionstechnologin wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.