Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Ausfertigungsdatum: 15.12.1989


§ 2 ProdHaftG Produkt

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.